Weg zum Führerschein
Deine Reise in die Unabhängigkeit beginnt hier
starte sicher in die Welt des Fahrens
Voraussetzungen
- Hast Du die Prüfung der Basistheorie für die Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 noch nicht abgelegt, kannst Du das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters einreichen. Die Theorieprüfung kannst Du frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolvieren.
- Hier kannst Du das Gesuchsformular für den Erwerb des Lernfahrausweises im Kanton Aargau herunterladen und ausdrucken.
- Hier kannst Du das Gesuchsformular für den Erwerb des Lernfahrausweises im Kanton Luzern herunterladen und ausdrucken.
- Hast Du ein farbiges Passfoto (Format ca. 35 x 45mm)?
- Hast Du den Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)?
- Hast Du einen Sehtest gemacht (nicht älter als 24 Monate)?
1. Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen
Den Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothilfekurs oder auch Nothelferkurs genannt) benötigst Du für die Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1. Der Kurs darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen und muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden.
2. Sehtest
Gesuchsformular mitnehmen! Vereinbare für den Sehtest gleich einen Termin bei Optik Meyer in Möhlin und nehme das Gesuchsformular und Deine gültige Identitätskarte mit zum Termin. Das Sehtestergebnis wird vom Optiker direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen.
3. Bestätigung Deiner Identität
Wenn Du zum ersten Mal ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises einreichst, musst Du bei Deiner Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle Deine Identifikation bzw. Deine Personalien persönlich bestätigen lassen. Dazu benötigst Du entweder einen Pass, Deine Identitätskarte oder einen Ausländerausweis. Bei der Einreichung jedes weiteren Gesuches ist dies nicht mehr erforderlich.
4. Lernfahrausweis mit der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt beantragen
Wenn Du zum ersten Mal ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises einreichst, wird die Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle dies für Dich gleich erledigen. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular wird inklusive Nothelferausweis und Deinem aktuellen Passfoto beim Strassenverkehrsamt Aargau eingereicht. Innerhalb von 14 Arbeitstagen wirst Du die Anmeldekarte für die Basistheorieprüfung erhalten.
6. Erhalt Lernfahrausweis „LFA“
Hast Du die Theorieprüfung bestanden (unbeschränkt gültig), wird Dir das Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis in der Regel innerhalb 14 Arbeitstagen zustellen. Dieser ist nun 2 Jahre gültig (Kategorie B).
7. Ran ans Steuer
Erst wenn Du den Lernfahrausweis vom Strassenverkehrsamt erhalten hast, darfst Du praktische Lernfahrten durchführen. Nutze die Zeit und vereinbare mit mir einen Probetermin oder eine Probelektion. Die elektronische Ausbildungskarte stelle ich Dir mit nützlichen Unterlagen zur Verfügung. Die Lerninhalte tauschen wir mit der FahrschülerApp aus. So kannst Du mit privaten Lernfahrten genau dort ansetzen, wo wir in der vorherigen Lektion aufgehört haben.
8. Verkehrskundeunterricht (VKU)
Melde Dich möglichst schnell zum nächsten VKU an. Das Gelernte im VKU optimiert Deine individuelle Entwicklung der Verkehrssinnbildung und der Gefahrenlehre. Diese sind notwendig für eine defensive und verantwortungsbewusste Fahrweise. Sei motiviert im Lernprozess und reduziere Deine Risiken im Strassenverkehr.
9. Praktische Führerprüfung. Ich bin bereit.
Deine theoretischen Kenntnisse aus der Basistheorie und dem VKU haben wir gemeinsam mit der Fahrpraxis verknüpft. Durch die Fahrlektionen in der Fahrschule und den privaten Lernfahrten bist Du nun mindestens 3000 Kilometer gefahren. Deine gefahrenen Kilometer und die Anzahl der Fahrlektionen sind so individuell, so wie es jeder von uns ist. Ein Vergleichen mit anderen macht wenig Sinn, denn die Voraussetzungen und Talente jedes einzelnen Menschen sind sehr unterschiedlich. Ich gehe auf Deine Bedürfnisse ein und das ist das, was ausschlaggebend ist.
An Deiner praktischen Führerprüfung wirst Du innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn fahren. Du wirst getestet, ob die Manöver wie Parkieren, Wenden, Rückwärtsfahren über ein längeres Stück sitzen. Die Verkehrsregeln hältst Du ein, fährst vorausschauend und rücksichtsvoll gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern.
Nach bestandener praktischer Führerprüfung bekommst Du den Führerausweis auf Probe „FAP“. Nun ist der Grundstein gelegt und Du kannst Dein Fahrkönnen in der 3-jährigen Probezeit weiterentwickeln und verfeinern.
10. Weiterausbildungskurs (WAP) besuchen
Innerhalb des ersten Jahres nach bestandener praktischer Prüfung musst Du einen ganztägigen Weiterausbildungskurs (WAP) besuchen. Diesen kannst Du gerne an der Drive Swiss in Wohlen absolvieren.
11. Erhalt unbefristeter Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)
Die 3-jährige Probezeit ist nun vorbei und Du erhältst den unbefristeten Führerausweis im Kreditkartenformat zugestellt.